27. November 2024

Informationen zum Bonusverfahren

In der Versorgung mit Lernmitteln kommt es am SGH zum kommenden Schuljahr zu Veränderungen. Bisher konnten Sie jährlich wählen, ob Sie die Lernmittel von der Schule ausleihen oder das Bonusverfahren zur Eigenbeschaffung in Anspruch nehmen.

Das Bonusverfahren wird ab dem Schuljahr 2020/2021 nicht mehr angeboten. Die in Baden-Württemberg geltende Lernmittelfreiheit wird am SGH realisiert, indem für alle Lernenden die Materialien über die Lernmittelverwaltung zur Ausleihe bereitgestellt werden. Der Lernmitteltausch bzw. die -neuausgabe findet wie bisher am Schuljahresende statt, damit die Materialien im neuen Schuljahr ab dem ersten Schultag zur Verfügung stehen (die genauen Termine für die Lernmitteltausche werden rechtzeitig per Aushang bekanntgegeben).

Bisherigen Bonusempfängern, die aufgrund von mehreren Kindern am SGH eine jahresübergreifende Kalkulation vorgenommen haben, räumen wir auf Anfrage eine zweijährige Übergangsfrist ein. In diesem Falle erhalten Sie noch zwei Schuljahre lang die Bonusgutscheine nach der bisherigen Regelung. Bitte wenden Sie sich bei Interesse formlos schriftlich bis spätestens 31. März 2020 an das Schülersekretariat des SGH (schuelersekretariat@schickhardt.net).